Mitteilungs- oder Bewilligungspflicht?

Wenn Sie sich nicht sicher sind ob Ihr Bauvorhaben "nur" mitteilungspflichtig ist, bewilligungspflichtig ist oder Sie eventuell etwas spezifischere Fragen haben, sind wir gerne dazu bereit Ihnen telefonisch bzw. persönlich weiterzuhelfen.

Mitteilungspflichtiges Bauvorhaben

Wenn Ihr Bauvorhaben "nur" unter die Mitteilungspflicht fällt, ist die BAUMITTEILUNG auszufüllen und an das Marktgemeindeamt Liebenfels zu senden bzw. direkt dort abzugeben. (Sollten weitere Pläne oder Beilagen vorhanden sein, wäre uns sehr geholfen, wenn Sie auch diese Unterlagen beilegen)

Es wird darauf hingewiesen, dass Sie selbst für die Einhaltung sämtlicher Normen und Vorschriften verantwortlich sind.

Bewilligungspflichtiges Bauvorhaben

Wir sind gerne bereit die Einreichunterlagen mit Ihnen durchzugehen und Sie auf Widersprüche zur Kärntner Bauordnung, den Kärntner Bauvorschriften usw. hinzuweisen

Ich möchte Ihnen hiermit einen kurzen Überblick über ein Bauverfahren ohne besondere Anforderungen und Vorkommnisse geben. 

Für ein Bauverfahren werden folgende Unterlagen benötigt: (Hier können Sie sich eine Checkliste herunterladen)

  • 1x  Bauansuchen
  • 2x  Baubeschreibung
  • 2x  Lageplan
  • 2x  Planunterlagen
  • 2x  Energieausweis (wenn erforderlich)

Sollte zusätzlich um Förderung angesucht werden, sind die Baubeschreibung, der Lageplan, die Planunterlagen und der Energieausweis (wenn erforderlich) in dreifacher Ausführung beizulegen.

Der grobe Ablauf des Bauverfahrens, wenn alle oben angeführten Unterlagen vorhanden sind:

  1. Sie reichen die Unterlagen beim Marktgemeindeamt ein.
  2. Vorprüfung der Einreichunterlagen durch die Baubehörde.
  3. Bei notwendiger Klärung von Vorfragen wird vorab der Bauverhandlung ein Ortsaugenschein anberaumt.
  4. Kundmachung der Bauverhandlung
  5. Die Bauverhandlung vor Ort wird abgehalten.
  6. Der Baubescheid wird erstellt.
  7. Nach Erhalt des Baubescheides mit Rechtskrafterlangung, kann mit dem Bauvorhaben begonnen werden.

Information zu Bebauungsplänen

Der Bebauungsplan regelt die Art und Weise der Bebauung von Grundstücken. Somit ist er ein maßgebender Bestandteil für die Planung von Bauwerken.

Für gewisse Bereiche in Liebenfels gibt es eigene Teilbebauungspläne (z.B. die neue Maltheserstraße, Radelsdorf, usw.), welche sich vom allgemeinen textlichen Bebauungsplan unterscheiden.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob es für Ihr Grundstück einen Teilbebauungsplan gibt oder nicht, können Sie gerne im Bauamt der Marktgemeinde Liebenfels nachfragen.

Hier finden Sie den allgemeinen textlichen Bebauungsplan der Marktgemeinde Liebenfels