Widmungsverfahren
Gerne besprechen wir Ihr Anliegen vorab im Gemeindeamt und stehen Ihnen beratend zur Seite.
Für das Verfahren wird Folgendes benötigt:
1x Anregung auf Umwidmung
3x Lageplan mit der gewünschten Umwidmung
Weiter ist Folgendes zu beachten:
Behandlung von Umwidmungsanträgen einmal im Jahr (meistens im Herbst) unter Berücksichtigung des ÖEK (Örtliches Entwicklungskonzept)
Von der Vorprüfung mit dem Ortsplaner bis zum Beschluss im Gemeinderat und der Genehmigung durch die Kärntner Landesregierung sind mindestens 6 Monate einzuplanen.
Für die Widmung als Bauland gilt außerdem:
Das Grundstück muss einen Wasseranschluss, Kanalanschluss, Stromanschluss und eine Zufahrtsmöglichkeit aufweisen.
Es gilt die Bebauungsverpflichtung:
Innerhalb von 5 Jahren muss ein Bauvorhaben auf der umgewidmeten Parzelle fertiggestellt sein.
Eine Besicherung ist in Form einer Bankgarantie oder eines Sparbuches beim Gemeindeamt zu hinterlegen.
Berechnung der Höhe der Bebauungsverpflichtung: zu widmende Fläche x 75 €/m² -> davon 15% (Bsp.: 1000m² x 75€/m² x 0,15 = 11.250,00€)
Prinzipskizze: