Das Widmungsverfahren
Gerne besprechen wir Ihr Anliegen vorab im Gemeindeamt und stehen Ihnen beratend zur Seite.
Für das Verfahren selbst wird Folgendes benötigt:
- 1x Antrag auf Umwidmung
- 3x Lageplan mit der gewünschten Umwidmung
Weiter ist Folgendes zu beachten:
- Behandlung von Umwidmungsanträgen einmal im Jahr (im Herbst) unter Berücksichtigung des ÖEK (Örtliches Entwicklungskonzept)
- Von der Vorprüfung mit dem Ortsplaner bis zum Beschluss im Gemeinderat und der Genehmigung durch die Kärntner Landesregierung sind mindestens 6 Monate einzuplanen.
- Für die Widmung als Bauland gilt außerdem:
- Das Grundstück muss einen Wasseranschluss, Kanalanschluss, Stromanschluss und eine Zufahrtsmöglichkeit aufweisen.
- Es gilt die Bebauungsverpflichtung, das heißt:
- Innerhalb von 5 Jahren muss ein Bauvorhaben auf der umgewidmeten Parzelle fertiggestellt sein.
- Eine Besicherung ist in Form einer Bankgarantie oder eines Sparbuches beim Gemeindeamt zu hinterlegen.
- Berechnung der Höhe der Bebauungsverpflichtung: zu widmende Fläche x 75 €/m² -> davon 15% (Bsp.: 1000m² x 75€/m² x 0,15 = 11.250,00€)
Prinzipskizze: