Wohnungsansuchen:

Unser Ansuchen um Zuweisung einer geförderten Wohnung:

Hier erhalten Sie das Formular als PDF

Formular Wohnungsansuchen

Formular Wohnungsansuchen

Ich nehme zur Kenntnis, dass das Wohnungsansuchen zur Evidenzhaltung spätestens nach Ablauf von 2 Jahren zu erneuern ist, und dass bei einer allfälligen Wohnungsvergabe die Förderungswürdigkeit nach dem Kärntner Wohnbauförderungsgesetz idgF. nachzuweisen ist.

Mit der allfälligen Weitergabe der vorangeführten Daten an Bauträger, die in der Gemeinde Wohnungen errichten, welche für eine Vergabe in Betracht kommen, sowie an das Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. für Wohn- und Siedlungswesen, erkläre ich mich einverstanden.